Verschlagwortet: Versuch

Keine versuchte Anstiftung zum Mord bei Entscheidungsvorbehalt

Von dem Landgericht wurde er wegen versuchter Anstiftung zum Mord im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Mit Beschluss vom 08. Mai 2019 – 1 StR 76/19 – hob der BGH das angefochtene Urteil auf und traf eine eigene Entscheidung in der Sache – Freispruch!

Fehlgeschlagener Versuch beim Postdienstleister

Über verlorene Examensklausuren und verspätete Prüfungsladungen wurde bereits mehrfach berichtet. Doch auch die erwartungsgemäße Postzustellung von Anwaltsschreiben scheint nicht immer gewährleistet zu sein. Kürzlich erreichte uns dieses Schreiben, frei nach dem Motto: „Tut uns leid. Wir haben es nicht geschafft. Aber jetzt ist es wohl auch egal.“

Kann das bloße Klingeln an einer Haustür bereits einen versuchten Diebstahl darstellen?

Was genau unter unmittelbarem Ansetzen zu einer Tat zu verstehen ist, hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Urteilen konkretisiert. Das Versuchsstadium erstreckt sich schon auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung unmittelbar einmünden sollen. Es ist demzufolge erforderlich, dass man zur objektiven Angriffshandlung ansetzt und das geschützte Rechtsgut in eine konkrete, nahe Gefahr bringt. Man spricht hierbei von der Überschreitung der Schwelle zum „Jetzt-geht-es-los“.

Wann ist ein Versuch fehlgeschlagen?

In einer Strafrechtsklausur gehört zum absoluten Grundwissen, dass man einen Tatbestand im Versuch und einen etwaigen Rücktritt souverän prüfen kann. Doch bevor man sich überhaupt die Frage des Rücktritts stellen kann, muss zunächst festgestellt werden, dass der Versuch nicht fehlgeschlagen ist. Das Erfordernis des Fehlschlags wird unmittelbar aus § 24 Abs. 1 StGB hergeleitet, da die Aufgabe oder das Verhindern der Tat erst einmal voraussetzt, dass eine Vollendung der Tat überhaupt noch für möglich gehalten wird. Wie der Begriff des Fehlschlags definiert wird, ist heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung. § 24 Abs. 1 StGB lautet: Wegen Versuchs wird nicht bestraft,...

BGH: Zum unmittelbaren Ansetzen zu einem qualifizierten Diebstahl

Wer als Mitglied einer Bande in ein Gebäude einbricht, hat erst dann versuchsbegründend zur Tatbegehung eines schweren Bandendiebstahls angesetzt, wenn auch die Wegnahme der Sache mit dem Einbruch einhergeht. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7.8.2014 – 3 StR 105/14 wird zum Versuch eines qualifizierten Diebstahls erst dann angesetzt, wenn der Betroffene auch zur Wegnahme der Sache ansetzt. Andernfalls fehle es trotz der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals ausnahmsweise am unmittelbaren Ansetzen, da noch nicht zu der die Strafbarkeit begründenden eigentlichen Rechtsverletzung angesetzt werde. In dem vom BGH zu behandelnden Fall ging es um den Versuch eines schweren Bandendiebstahls nach §...

Der Begriff des ernsthaften Bemühens im Sinne des § 24 Abs. 1 S. 2 StGB

Nachdem wir uns zuletzt an dieser Stelle mit der Freiwilligkeit eines Rücktritts beschäftigt haben, soll es heute um das ernsthafte Bemühen gehen. Vor allem die Frage, welche Anforderungen an die Rettungshandlung des Täters gestellt werden, ist in der Rechtswissenschaft höchst umstritten und komplex. Wir widmen uns daher heute nur der Frage, wann ein Bemühen als ernsthaft angesehen wird. Zur Erinnerung noch einmal § 24 Abs. 1 StGB: Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich...

versuchter Computerbetrug durch Phishing?

Besprechung des Beschlusses des KG Berlin vom 2.5.2012 – (3) 121 Ss 40/12 (26/12) – zur Abgrenzung des versuchten Computerbetrugs zur straflosen Vorbereitungshandlung durch Rechtsanwalt Steffen Dietrich aus Berlin Sachverhalt Der Angeklagte hatte zwei Bekannte veranlasst, sich zum Schein unter einer Berliner Adresse zu melden und bei verschiedenen Kreditinstituten insgesamt acht Bankkonten zu eröffnen. Diese sollten dem Angeklagten als Zielkonten für Geldbeträge dienen, die er sich mittels erschlichener Zugangsdaten von fremden Konten überweisen wollte. Dazu fing er die Kontounterlagen, insbesondere die Geldkarten mit entsprechenden PIN-Nummern sowie Online-Zugangsdaten, der neu eröffneten Konten ab. Auf einem der Konten gingen bald darauf 4000,-...