Verschlagwortet: Verteidiger
Der Beschuldigte hat in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Verlangt er gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft das Gespräch mit einem Verteidiger, darf der Beschuldigte nicht (weiter) vernommen werden. Die Beamten müssen dem Beschuldigten dabei unterstützen, einen Verteidiger telefonisch zu kontaktieren.
Richter und Laien unterscheidet eine für den Strafprozess ganz entscheidende Fähigkeit: Die Fähigkeit, zu jedem Zeitpunkt objektiv zu sein. Vielleicht ist der NSU-Prozess ein gutes Beispiel, um das Dilemma zu erklären. Wenn Beate Zschäpe nach zweieinhalb Jahren eine Aussage macht, folgert ein Laie daraus, dass diese Aussage nach solch einer langen Zeit des Schweigens erlogen sein muss. Vom Zeitpunkt der Aussage wird also ein Schluss auf den Wahrheitsgehalt der Aussage gezogen. Der Richter hingegen ist stets objektiv und betrachtet die Aussage als solche, ganz losgelöst von dem Zeitpunkt, zu dem sie gemacht wird. So viel zu den Klischees. In Wirklichkeit...
Nachdem letzte Woche berichtet wurde, dass Beate Zschäpe einen weiteren Verteidiger bekommen soll, wurde ich nun mehrfach gefragt, wie das sein kann. Denn schließlich hätte die Hauptangeklagte im NSU-Prozess dann insgesamt vier Verteidiger. Der § 137 Abs. 1 S. 2 StPO besagt jedoch: Die Zahl der gewählten Verteidiger darf drei nicht übersteigen. Die Begrenzung der Zahl der Wahlverteidiger stammt aus den 1970er Jahren, wo RAF-Verteidiger mehr oder weniger noch während der Prozesse versucht haben sollen, Aktionen zu koordinieren oder den Verfahrensgang zu beeinflussen. Um gerade solche Verfahrensverzögerungen oder –vereitelungen zu unterbinden, wurde die Anzahl der Wahlverteidiger auf drei begrenzt. Allerdings...
In Deutschland geht die Kriminalität seit Jahren zurück. Dagegen muss man doch etwas unternehmen! Laut einem Bericht des Berliner Kurier sollen sich drei Polizeibeamte rund um den Ostbahnhof Straftaten ausgedacht und diese Unschuldigen angehangen haben. Regelmäßig hört der Verteidiger im Gericht, dass Aussagen von Polizeibeamten besonders glaubhaft seien, weil Polizeibeamte kein eigenes Verfolgungsinteresse hätten. Die machten eben nur ihren Job und gäben alles so wieder, wie es war. Anwalt und Angeklagte sehen das häufig anders, wofür sie nicht selten ein müdes Lächeln von der Richterbank erhalten. Nun aber ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen drei Polizeibeamte, die rund um den Ostbahnhof Obdachlose...
Nun, den Titel „Fluch oder Segen“ kann natürlich niemand mehr sehen. Dennoch möchten wir auf die 4. Herbsttagung der WisteV Titel: Fluch oder Segen? Einstellung gegen Auflagen und Weisungen in Wirtschaftsstrafsachen Datum: 05. Dezember 2014 Zeit: 14.30 – 17.45 Uhr Ort: Heinz-Nixdorf-Hörsaal der Bucerius Law School, Hamburg mit dem nachfolgenden Programm aufmerksam machen. „Bloß keine Hauptverhandlung (mehr)!“ Potentiale des § 153a StPO für eine effektive Strafverteidigung in Wirtschaftsstrafsachen RA Dr. Sven Thomas „Jetzt reicht es aber!“ Ein Segen für alle? Gefahren eines weit verstandenen § 153a StPO Generalstaatsanwalt Lutz von Selle „Gegenwind aus Karlsruhe?“ Der § 153a StPO im Steuerstrafverfahren...
(Eine Darstellung der Entscheidung des BGH vom 24.2.2014 – 1 StR 40/14) Manchmal sollte man sich nicht zu vorschnell für oder gegen etwas entscheiden. Vor allem wenn es um die Frage geht, ob man gegen ein ergangenes Urteil Rechtsmittel einlegt oder nicht. Grundsätzlich kommen dabei entweder die Berufung oder die Revision in Betracht, um das Urteil anzufechten. Erklärt man sich erst einmal dazu bereit, auf Rechtsmittel zu verzichten, so ist diese Entscheidung nahezu nicht mehr zu beseitigen. Hätte der Angeklagte, um dessen Fall es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24.2.2014 – 1 StR 40/14 ging, dies vorher gewusst,...
Es soll vorkommen, dass Richter Fehler machen. Und weil Richter auch nur Menschen und daher mit einer zutiefst menschlichen Einsichtsfähigkeit in ihre Fehler ausgestattet sind, enthält die Strafprozessordnung Mechanismen, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren: Die Rechtsbehelfe. In der Strafprozessordnung und dem OWiG finden wir insgesamt 8 Rechtsbehelfe, davon 3 Rechtmittel und 5 sonstige Rechtsbehelfe. Diese Beitragsreihe soll einen Überblick über diese 8 Möglichkeiten der Korrektur fehlerhaft getroffener Entscheidungen geben. Die drei Rechtsmittel sind: Die Beschwerde nach §§ 304 ff StPO dazu zählen die einfache Beschwerde, § 304 StPO, die sofortige Beschwerde, § 311 StPO und die weitere Beschwerde nach § 310...