Verschlagwortet: Vertrauensverhältnis
In einem Strafverfahren kann es aus verschiedenen Gründen zu einer notwendigen Verteidigung des Beschuldigten kommen. In diesen Fällen ist sodann gem. § 140 StPO ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Innerhalb dieser Pflichtverteidigung kann es an einem Punkt durchaus vorkommen, dass eine angemessene Verteidigung des Beschuldigten nicht mehr gewährleistet ist. Dies kann beispielsweise anzunehmen sein, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidiger und dem Beschuldigtem endgültig zerstört ist. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist hierbei aus Sicht eines verständigen Beschuldigten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen. Ein gestörtes Vertrauensverhältnis liegt z. B. vor, wenn ein inhaftierter Beschuldigter längere Zeit nicht...
Im Alltag mag es durchaus so sein, dass ein einseitiger Kontaktabbruch zwischenmenschliche Beziehungen schädigen und erschüttern kann. Auf das Verhältnis zwischen Mandant und Pflichtverteidiger ist dieser Erfahrungssatz jedoch nicht übertragbar. Hier muss eindeutig mehr passieren, um das Vertrauensverhältnis schwerwiegend zu erschüttern, wie ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 25.08.2015 – 3 Ws 307/15 zeigt. Ausgangspunkt für die vom OLG zu entscheidende Beschwerde war folgender Sachverhalt: Das Landgericht Bielefeld hatte dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger bestellt, der ihn in der Hauptverhandlung vertreten sollte. Dies funktionierte vorerst gut, bis der Angeklagte nicht mehr zu den Terminen vor Gericht erschien. Sein Pflichtverteidiger...
NSU-Reihe: Wie kann man seinen Pflichtverteidiger feuern? Letzte Woche schien es so als würde ein turbulenter Sturm über dem NSU-Prozess ausbrechen. Nachdem dieser sich in ein laues Lüftchen verwandelte, steht die Luft im Gerichtssaal nun wieder still. Beate Zschäpe ist mit ihrem Antrag, ihren drei Pflichtverteidigern das Vertrauen zu entziehen, gescheitert. Die Richter des Oberlandesgerichts München hielten ihre Stellungnahme für nicht überzeugend und setzten das Verfahren in der bisherigen Konstellation wie geplant fort. Für uns allerdings kein Grund die Strafprozessordnung (StPO) zugeschlagen zu lassen. Denn wer hat sich in den letzten Tagen nicht mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen...