Arzt filmte Untersuchungen – Sexueller Missbrauch durch den Frauenarzt
Es kommt häufig vor, dass eine Person mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Krankheit oder Behinderung einem Arzt, Pfleger, Therapeuten, etc. zur Behandlung, Betreuung oder Beratung anvertraut wird. Hierbei handelt es sich um ein schützenswertes Vertrauensverhältnis. Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Missbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt, wird gemäß § 174c Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ob auch bei Vorsorgeuntersuchungen bei einem Frauenarzt ein schützenswertes Vertrauensverhältnis im Sinne des § 174c Abs. 1 StGB besteht, beschäftigte den...