Anforderungen an das Wissenselement bei einer Sachbeschädigung von „Klimaaktivisten“
Wer sich bei Begehung der Tat (§ 16 StGB) keine Gedanken über den Beseitigungsaufwand gemacht hat, dem fehlt das zum Vorsatz erforderliche Wissenselement. Feststellungen im Urteil dazu sind nur entbehrlich, wenn der Tatvorsatz aufgrund des Substanzverletzungsumfangs oder der Funktionsbeeinträchtigung eindeutig ist. Zum Sachverhalt Die Angeklagte entfernte als Mitglied der „Letzten Generation“ am 22. Juni 2022 mit weiteren Mittätern vor dem Bundeskanzleramt eine dort verlegte Gehwegplatte und legte sie auf einen Rasenbereich neben der ursprünglichen Position. Dabei hat sich die Angeklagte keine Gedanken darüber gemacht, welcher Aufwand mit der Wiedereinsetzung der Platte verbunden ist. Das Amtsgericht hatte die Angeklagte wegen gemeinschädlicher...