Verschlagwortet: Wegnahme
Um einen Raub gemäß § 249 Strafgesetzbuch (StGB) annehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen. Zum einen muss eine fremde, bewegliche Sache weggenommen werden. Außerdem muss eine qualifizierte Nötigungshandlung (Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben) gegeben sein. Ganz entscheidend ist, dass diese zwei Kriterien einen Finalzusammenhang haben müssen. Die Wegnahme muss also durch die qualifizierte Nötigungshandlung geschehen sein. Mit der finalen Verknüpfung zwischen Wegnahme und Nötigungshandlung musste sich der Bundesgerichtshof (6 StR 298/21) in seinem Beschluss vom 14. Juli 2021 genauer beschäftigen. Im vorliegenden Sachverhalt befanden sich der Angeklagte und der Nebenkläger...
Eine Voraussetzung des Diebstahls ist die Wegnahme. Diese wird definiert als der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers. Wichtige Aspekte zur Feststellung einer Wegnahme sind dementsprechend, ob die Sache im Gewahrsam eines anderen stand, dieser vom Täter aufgehoben und neu begründet wurde und dies gegen oder ohne den Willen desjenigen geschah, der bis zu diesem Zeitpunkt Gewahrsamsinhaber war. Gewahrsam besteht, wenn die Person die tatsächliche Sachherrschaft hat und diese von einem Herrschaftswillen getragen wird. Die Sachherrschaft bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Der Gewahrsamsinhaber muss also eine physisch-reale Einwirkungsmöglichkeit auf die Sache...
Die Frage wann und ob eine fremde bewegliche Sache im Rahmen eines Diebstahls gemäß § 242 StGB weggenommen wurde bereitet sowohl bei der Lösung juristischer Klausuren als auch in der Praxis regelmäßig Schwierigkeiten. Stein des Anstoßes ist hierbei häufig, ob das Opfer noch Gewahrsam an der jeweiligen Sache hatte. Wesentliche Voraussetzung der Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsams durch den Täter. Gewahrsam ist hierbei nach gängiger Definition die von einem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft. Ein einmal begründeter Gewahrsam besteht fort, solange der Gewahrsamsinhaber noch Einwirkungsmöglichkeiten auf die Sache hat. Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass...
Der Ladendiebstahl ist ein Massenphänomen, welches nicht nur in der Praxis sondern auch in Klausuren immer wieder vorkommt. Oft muss entschieden werden, ob es sich bereits um einen vollendeten Diebstahl oder lediglich um einen versuchten Diebstahl gemäß § 242 StGB handelt. Dies ist davon abhängig, ob bereits eine vollendete Wegnahme vorliegt. Die Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen, Gewahrsams an der Sache. Gewahrsam ist die mit Herrschaftswillen begründete tatsächliche Sachherrschaft, die in ihrem Umfang von der Verkehrsanschauung bestimmt wird. Häufig ist jedoch unklar, wann eine solche Wegnahme bei einem Ladendiebstahl gegeben ist. Auch der...
Zueignungsabsicht ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH gegeben, wenn sich der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die Substanz oder den Sachwert der fremden Sache einverleiben (Aneignung) und den Eigentümer dauerhaft von der Sachherrschaft ausschließen (Enteignung) will. An der Aneignung fehlt es, wenn die Sache nur zum Zwecke der Gebrauchsanmaßung weggenommen oder wenn sie lediglich zerstört, vernichtet, weggeworfen, beschädigt oder beiseite geschafft oder der Eigentümer durch den Sachentzug geärgert werden soll
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wieder einmal eine wichtige Entscheidung zur Zueignungsabsicht von Daten auf Mobiltelefonen veröffentlicht. Egal ob kurz vor dem Examen oder im strafrechtlich geprägten Berufsalltag – jeder sollte die wichtigsten Aspekte dieser Entscheidung kennen, zumal die Fallkonstellationen zum Handydiebstahl stetig komplexer werden. Handydaten werden immer wichtiger, die Begründung der Zueignungsabsicht fällt dagegen oftmals schwer, wenn das Mobiltelefon selbst eigentlich nebensächlich ist. Doch um was ging es genau? Der BGH hatte über einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem die Angeklagten dem Geschädigten das Handy wegnahmen, um es auf etwaige Videos zu untersuchen und diese zu löschen. Das Handy selbst...
In wohl keinem anderen Rechtsgebiet wird der Wortlaut so intensiv als Auslegungshilfe herangezogen wie im Strafrecht. Daher empfiehlt es sich, auch Urteile möglichst präzise zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Für etwas Verwirrung sorgte das Landgericht Arnsberg. Es hatte die Angeklagten unter anderem wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes verurteilt, weil diese mit diversen „Waffen“ in eine Wohnung eingedrungen waren, um dort Marihuana zu stehlen, welches sie später konsumieren wollten. Das LG stellte dazu fest, dass es den Angeklagten darauf ankam, „das gefundene Marihuana mitzunehmen und durch Konsum zu vernichten“. Eine Tatbestandsvoraussetzung des Raubes gem. § 249 StGB ist – genauso wie...