Das Merkmal der Wegnahme beim Diebstahl
Selbst die Vorweihnachtszeit und der damit verbundene Einkaufsstress sollen uns als wissbegierige und lernfreudige Menschen auch diese Woche nicht davon abhalten, eine wichtige Definition des Strafrechts zu wiederholen. Passend zum Gedränge auf überfüllten Weihnachtsmärkten und Einkaufszentren, bei deren Besuch man gut auf seine Wertsachen achten sollte, geht es heute um den Begriff der Wegnahme beim Diebstahl. Dieser, in § 242 StGB normierte Tatbestand, lautet wie folgt: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Wegnahme ist der...