Neues Vermögensabschöpfungsrecht ist auch ohne Ermessensvorbehalt auf das Jugendstrafrecht anwendbar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, was zu befürchten war: Das neue Vermögensabschöpfungsrecht kann auch auf Jugendliche und Heranwachsende angewendet werden – und zwar ohne einen besonderen Ermessensvorbehalt. Anlass dieser Klarstellung war ein Urteil des Landgerichts Dortmund. Dieses hatte den Angeklagten wegen schweren Raubes in vier Fällen und besonders schweren Raubes zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Außerdem hatte es die Einziehung eines vermeintlich bei dem Angeklagten sichergestellten Betrages in Höhe von 6.800 Euro und die Sicherstellung des Wertersatzes aus den Raubtaten in Höhe von 35.782,70 € angeordnet. Problematisch war bei der Entscheidung, dass das Landgericht in seinem...