Verschlagwortet: Wiedereinsetzung

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung – Darf auf die üblichen Postlaufzeiten vertraut werden?

Erhält man vom Gericht einen Strafbefehl, kann man innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Verpasst man diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig – er steht einem rechtskräftigen Urteil gleich. Ist die Frist jedoch ohne eigenes Verschulden versäumt worden, besteht unter Umständen die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 44 StPO zu stellen. Ist der Antrag erfolgreich, wird das Verfahren in den Stand zurückgesetzt, in dem es sich befände, wenn die Frist nicht versäumt worden wäre. Doch wann erfolgt eine Fristversäumung „ohne Verschulden“?  Dies war auch Gegenstand des Beschlusses des Landgerichts...

Die Qual der Rechtsmittelwahl

An der Richtigkeit des einen oder anderen Strafurteils kann man freilich zweifeln. Deshalb sieht die Strafprozessordnung die Möglichkeit vor, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Dazu zählen die Berufung und die Revision. Die Berufung führt im Ergebnis zu einer vollständigen Überprüfung des Urteils, die Revision nur zu einer Überprüfung auf Rechtsfehler. Weil aber von einem Angeklagten ohne juristische Fachkenntnisse nicht erwartet werden kann, dass er mit den Unterschieden von Berufung und Revision vertraut ist, besagt § 300 StPO klar und deutlich: „Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.“ Die Nichtbezeichnung des Rechtsmittels wurde nun aber einer Anwältin zum mehr oder...

Eidesstattliche Versicherung des Verteidigers

und andere Hürden im Wiedereinsetzungsverfahren. In einem eigenen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat das Landesverfassungsgericht zum Aktenzeichen 78/08; 108/08 sehr anschaulich zu den Voraussetzungen eines Wiedereinsetzungsverfahrens Stellung genommen. Dem Verfahren lag ein Strafbefehlsverfahren zu Grunde, in welchem aufgrund eines Verschuldens einer Kölner Kanzlei die rechtzeitige Einlegung eines Einspruchs übersehen worden ist. Das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Berlin hatten meinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand abgelehnt. Deshalb habe ich Verfassungsbeschwerde zum Berliner Verfassungsgericht erhoben. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin stellte fest, dass die Ablehnung rechtswidrig war. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ging in seiner Entscheidung...