Wohnungseinbruchsdiebstahl – Verlust der Wohnungseigenschaft nach dem Tod der Bewohner
Der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2020 (3 StR 526/19) zugrunde liegende Angeklagte ließ sich eine besonders kreative Vorgehensweise einfallen, um die Entdeckung seiner Wohnungseinbrüche zu vermeiden. Er beschloss vorrangig in die Häuser von Verstorbenen einzubrechen. Hierfür informierte er sich über entsprechende Todesfälle durch Traueranzeigen in der Tageszeitung. Im Anschluss hieran drang der Angeklagte in drei Fällen mitunter unter Unterstützung eines Mittäters in die Häuser von zuvor Verstorbenen ein. Dies erfolgte, indem der Beschuldigte die Fenster oder Terassentüren der jeweiligen Immobilen aufhebelte. Ein Ende fand das Vorgehen des Angeklagten als dieser im letzten Tatobjekt auf vier sich versteckende...