Die Heimtücke und ihr verflixter Hinterhalt
(Entscheidungsbesprechung BGH 4 StR 416/14 vom 6. November 2014) Erstes Semester Jura, die Hörsäle sind voll und es steht Strafrecht auf dem Vorlesungsplan. Damit Studierende gleich den richtigen Eindruck bekommen, nämlich dass Strafrecht immer spannend ist, geht es regelmäßig mit Körperverletzungs- und Tötungsdelikten los (und nicht etwa mit der ebenfalls strafbewehrten aber deutlich weniger spektakulären Unterhaltspflichtverletzung) Und auch wenn darüber debattiert wird, den Mordparagrafen zu reformieren, so wird es wohl noch dauern, bis sich Studierende die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten unzähligen Ausnahmen und Einschränkungen zum Heimtückemord nicht mehr merken müssen. Denn würde man die formelhafte Definition der Heimtücke ungefiltert...