Die glühende Zigarette als gefährliches Werkzeug gemäß § 224 Absatz 1 Nr. 2 StGB
Der Begriff des gefährlichen Werkzeugs ist so streitumrankt wie wohl kaum ein anderer Begriff im besonderen Teil des Strafgesetzbuchs. Aufzufinden ist er in § 224 Absatz 1 Nr. 2 StGB bezüglich der Körperverletzung, jedoch auch in § 244 Absatz 1 Nr. 1a StGB und in § 250 Absatz 1 Nr. 1a StGB im Rahmen der Diebstahls- und Raubdelikte. Angesichts der Häufigkeit entsprechender Straftaten hat die Frage, wann ein bestimmter Gegenstand ein gefährliches Werkzeug darstellt, erhebliche Praxisrelevanz. Die Folge hiervon ist eine stark ausdifferenzierte Einzelfallrechtsprechung, welche die Werkzeugqualität einzelner Gegenstände zum Thema hat. Der heutige Beitrag befasst sich mit einem BGH-Urteil...