Der Begriff der Zueignung bei der Unterschlagung
Nachdem wir uns in den letzten Wochen häufig mit verschiedenen Merkmalen des Einbruchsdiebstahls beschäftigt haben, wollen wir uns heute einem anderen Klassiker der Zueignungsdelikte widmen. Die Rede ist von der Unterschlagung bzw. dem Merkmal der Zueignung. Obwohl dieser Begriff auch beim Diebstahl vorkommt, muss er im Kontext der Unterschlagung anders definiert werden. Zur Erinnerung hier nochmal der Wortlaut des § 246 Abs. 1 StGB: Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Definition: Eine...