Der Begriff des öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer Schriften
Nachdem wir an dieser Stelle schon den Begriff des Öffentlichmachens erläutert haben, wollen wir uns heute den des öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer Schriften genauer anschauen. Nach § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht. Definition: Kinderpornografische Schriften werden öffentlich zugänglich gemacht, wenn sie einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten und daher unkontrollierbaren Personenkreis zur Verfügung gestellt werden, ohne...