Verschlagwortet: Zustellung
Die mit Abstand sicherste Methode, ein wichtiges Schreiben zuzustellen, dürfte die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher sein. Jedoch ist auch im Rahmen dieser Möglichkeit Vorsicht geboten. Es gibt nämlich zwei verschiedene Arten, auf die die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen kann: die persönliche Zustellung oder die einfache Zustellung durch die Post. Bei der persönlichen Zustellung sucht der Gerichtsvollzieher die Adresse des Empfängers auf und übergibt diesem das Schreiben persönlich bzw. legt es bei diesem nieder und erstellt darüber eine Urkunde. Der Vorteil liegt auf der Hand: Der Zugang des Schriftstücks kann durch die beglaubigte Kopie und die Postzustellungsurkunde sicher bewiesen werden....
Über verlorene Examensklausuren und verspätete Prüfungsladungen wurde bereits mehrfach berichtet. Doch auch die erwartungsgemäße Postzustellung von Anwaltsschreiben scheint nicht immer gewährleistet zu sein. Kürzlich erreichte uns dieses Schreiben, frei nach dem Motto: „Tut uns leid. Wir haben es nicht geschafft. Aber jetzt ist es wohl auch egal.“
Der Strafbefehl soll der Justiz dazu dienen, leichte Kriminalität durch ein vereinfachtes Verfahren besser und schneller verurteilen zu können. Er ergeht schriftlich und ohne mündliche Verhandlung. Auf diese Weise sollen Gerichte entlastet und Kosten gespart werden. Da aber auch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Fehler unterlaufen, sollte ein Strafbefehl keineswegs schicksalhaft hingenommen werden. Vielmehr rate ich meinen Mandanten immer wieder, auf einen Strafbefehl sofort zu reagieren und so schnell wie möglich Einspruch einzulegen. Gemäß § 410 Abs. 1 StPO gilt hierfür eine Frist von zwei Wochen ab der Zustellung des Strafbefehls. Diese Frist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn der...