Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr in der Fallgruppe des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs

Die Straßenverkehrsdelikte gemäß § 315 ff. Strafgesetzbuch (StGB) beschäftigen sowohl Praktiker als auch Studierende regelmäßig. Insbesondere der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr in der Fallgruppe des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs ist ein Klausurklassiker.  Wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.  Grundsätzlich erfasst die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB Eingriffe in den...