Tatort Oktoberfest – nicht alles Bier, was da glänzt
In München hat wieder das Oktoberfest begonnen. Alle Welt versammelt sich zum gemeinsamen Biertrinken und zum Feiern. Doch wo der Alkohol fließt, kommt es auch regelmäßig zu Ausfallerscheinungen. Die Süddeutsche berichtete bereits über „Messerstecherei, Zusammenprall mit Bus, Fenstersturz“ – und das am ersten Tag des Oktoberfestes. Es gibt viel zu tun für die Münchner Polizei. Auch die beiden Kommissare Franz Leitmayr (Udo Wachtveitl) und Ivo Batic (Miroslav Nemec) ermitteln auf der Wiesn. Denn im Tatort vom 20. September 2015 benebelt irgendjemand die Gäste mit K.-O.-Tropfen.
Im Film ist die Rede von GHB. Dies ist die Abkürzung für Gamma-Hydroxybuttersäure und meint nichts anderes als K.-O.-Tropfen, die auch als Liquid Ecstasy bekannt sind. Die Wirkung von GHB ist abhängig von der Dosis. Es kann in geringer Konzentration entspannende Rauschzustände auslösen, in höheren Mengen und in Verbindung mit Alkohol oder anderen Drogen aber auch Übelkeit, Atemnot oder Lähmungen hervorrufen. Der Umgang mit GHB kann leicht einen Verstoß gegen das BtMG darstellen.
Da aber auch die ein oder andere Maß Bier mehr oder weniger schwere Lähmungen hervorrufen kann, ist es für die Kommissare schwer, zwischen GHB-Vergiftung und Alkohol-Überdosis zu unterscheiden. Zumal viele Gäste nur sehr wenig vertragen. Das weiß auch die Wiesn-Kellnerin Ina Sattler (Mavie Hörbiger), die zugibt, den Italienern im Bierzelt nach der zweiten Maß nur noch Alkoholfreies serviert zu haben. Man könnte überlegen, ob das schon einen Betrug gem. § 263 StGB darstellt, denn immerhin wollten die Italiener ja richtiges, alkoholhaltiges Bier. Ein Betrug setzt aber neben der Täuschung über Tatsachen, die hier anzunehmen ist, auch noch einen daraus resultierenden Vermögensschaden, einen diesbezüglichen Vorsatz des Täters und eine Bereicherungsabsicht voraus. Nun kostet das alkoholfreie Bier laut dieser website in allen Zelten genauso viel wie das alkoholhaltige Bier. Insofern haben die Italiener trotz des Irrtums eigentlich gar nicht zu viel bezahlt. Daneben ging es der Kellnerin auch nicht darum, die Gäste abzuzocken, sondern sie vor sich selbst zu schützen. Ein Betrug scheidet damit wohl aus.
Wirklich böse Absichten hat hingegen derjenige, der das GHB ins Bier mischt. Wie sich später herausstellt ein Münchner U-Bahnfahrer, der von dem großen Fest vor seiner Wohnung angewidert ist. Seine Taten sind erheblich schwerer, da einige Gäste durch das GHB sogar sterben. Als Merkmale für diesen Mord wird man Heimtücke und niedrige Beweggründe annehmen können. Bezüglich derer, die überlebt haben, kann man von versuchtem Mord und zugleich verwirklichter gefährlicher Körperverletzung ausgehen.
Wie bereits einige seiner Täter-Kollegen in früheren Tatorten richtet sich der U-Bahnfahrer schließlich selbst. Damit verschwindet das GHB. Das Bier bleibt.
Vielleicht käme doch ein Betrug gem. § 263 StGB der Kellnerin in Betracht, wenn man unterstellt, dass die Italiener so deutlich mehr Bier trinken konnten. Sie haben nun nicht drei sondern z.B. fünf Bier geleert.