Träger: Zitieren 2.0
Es mag ein wenig off-topic erscheinen, aber uns flatterte gestern der schmale Band Zitieren 2.0 von Thomas Träger ins Haus mit der Bitte um eine kurze Besprechung. Wir haben ein wenig überlegt, ob das Buch ins Blog passt, weil es sich nun so gar nicht um das Strafrecht dreht – Träger lehrt Organisation und Personalwesen an der Steinbeis-Hochschule Berlin. Andererseits kamen uns die vielen vielen Jura-Studenten in den Sinn, die während der Vorlesung (jawohl, wir sehen uns die Zugriffsstatistiken an!) bereits an ihre Hausarbeiten denken. Und dort gibt es zwischen all den Kommentaren, Aufsätzen , Gerichtsentscheidungen und Lehrbüchern, deren korrekte Zitierung nach einigen Semestern schnell von der Hand geht, dann doch mal eine Internetseite, ein Blog1 , ein ebook, einen Podcast, vielleicht auch mal eine twitter-Meldung, und schon setzt die Ratlosigkeit ein. Immerhin finden sich diese Quellenarten selten in den Zitieranweisungen des Lehrstuhls.
Hier setzt Träger an und macht für sehr viele Arten von Quellen einen Vorschlag, wie man sie einheitlich und sinnvoll zitieren kann. In der Folge ist das Buch natürlich nichts für die Hängematte, liefert aber auf konkrete Fragen konkrete Antworten. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass Träger immer wieder praktische Tipps zur Literaturrecherche und dem Umgang mit den gewonnenen Quellen einstreut, um den im übrigen eher trockenen Gegenstand ein wenig aufzufrischen. Mehr kann man von einem solchen Band nicht verlangen.
Anders als der Titel vermuten lässt, nehmen die Zitiertipps für Online-Quellen allerdings nur gut 20 Seiten ein. Eingerahmt wird dieser Abschnitt durch einleitende 50 Seiten, auf denen es Träger gelingt, in denkbar knapper Form den Sinn wissenschaftlicher Quellenarbeit zu erläutern und eine brauchbare Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Beantwortung der Frage gibt, ob eine gefundene Quelle in den eigenen Text gehört oder nicht.
An den titelgebenden Teil schließen sich dann – und spätestens an dieser Stelle bemerkt man Trägers eigentliche Ausrichtung auf „seine“ Studenten – auf weiteren gut 35 Seiten Zitiertipps für öffentlich zugängliche Firmenquellen sowie für firmeninternen Quellen an. Das mag in der AT-Hausarbeit wenig relevant sein, aber wenn sich die Schwerpunktshausarbeit plötzlich um Verteidiger, die als „Strafermittler“ im Unternehmen tätig werden, zu drehen hat, sieht es natürlich wieder ganz anders aus. Und wer hat je behauptet, dass für Juristen ein Blick in die Gepflogenheiten anderer Disziplinen schädlich sein soll? Eben.
Uns stören lediglich zwei Dinge. Zum einen muss man fragen, weshalb auf dem Coverbild einer Zitierfibel eine lächelnde Frau abgedruckt sein muss, die vor einer Bücherwand steht und ein Tablet in der Hand hält? Schreibt, liest oder zitiert sie in dieser Position wissenschaftliche Texte? Steigert so etwas den Verkauf? Zum anderen fehlt uns in inhaltlicher Sicht ein Kapitel zum Umgang mit Literaturverwaltungssoftware wie insbesondere Citavi, die den Prozess des Zitierens erheblich erleichtert, sodass man – neben vielem anderen – eben nicht mehr darauf achten muss, die Literaturangabe mit einem Punkt zu versehenAutorennahmen kursiv oder welch Gemeinheiten der gewählte Zitationsstil auch immer bereithalten mag.
Thomas Träger: Zitieren 2.0, Elektronische Quellen und Projektmaterialien korrekt zitieren, Franz Vahlen, München 2016, 14,90 €.
1 Wer zuerst strafrechtsblogger.de in einer Hausarbeit zitiert, erhält einen schönen Preis!