Der Trompetenspieler (Raub vs. Räuberische Erpressung – wesentliche Abgrenzungsprobleme)

Im Zuge meiner aktuellen Klausurvorbereitung bin ich auf das folgende Problem gestoßen:

A ist professioneller Trompetenspieler. Kurz vor einem wichtigen Auftritt verliert A das Mundstück für seine Trompete. Um den Termin nicht absagen zu müssen, geht er zu einem befreundeten Musiker B und bittet ihn, ihm das Mundstück für den Auftritt zu leihen. Leider hat B am selben Abend einen ebenso wichtigen Auftritt und verweigert daher die Herausgabe seines Mundstücks. A ist wütend und schlägt den B nieder. Sodann nimmt er das Mundstück an sich. Nach dem erfolgreichen Auftritt steckt er das Mundstück – wie von Anfang an geplant – in den Briefkasten des B.

Strafbarkeit nach den §§ 249 ff. StGB?

Versucht euch einmal an einer Lösung. Morgen gibt es meinen Vorschlag.

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Eine Antwort

  1. Stefan Zwingel sagt:

    Hallo,

    wenn ich das Datum neben Teil 1 richtig deute wurde der Beitrag am 18.1.2010 geschrieben. Wo ist denn Teil 2? Den hätte ich gerne… schreib Klausur am Montag und fand den Teil 1 schon sehr entspannt, im Vergleich zu dem was in JuS, JA und Co. steht.

    Bitte um Teil 2…

    Grüße bStefan

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