Und die Richter sind doch nicht alle überlastet: Joachim Wagner über das „Ende der Wahrheitssuche“ an deutschen Gerichten
Joachim Wagner, promovierter Jurist und bekannter Journalist, hat fast 200 Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte dazu befragt, weshalb sich in der Rechtsprechung der verschiedenen Gerichtsbarkeiten immer mehr die einvernehmliche Konfliktlösung durchsetzt. Deren Antworten stellt er, ergänzt um die Auswertung zahlreicher Erledigungsstatistiken, in seinem neuen Buch „Ende der Wahrheitssuche, Justiz zwischen Macht und Ohnmacht“ zusammen, das soeben im Beck-Verlag erschienen ist.
Das Buch beginnt mit einer Fremdbeschreibung der Richter: Sie seien äußerst privilegierte Akademiker, die – ausreichend versorgt und mit zahlreichen Freiheiten ausgestattet – eigentlich keinen Grund zur Klage haben sollten. Vor allem aber sind sie die einzigen Staatsdiener, die sich dem Zugriff der Politik bislang erfolgreich erwehren konnten. Zwar können die Privilegien auch schlicht der Lohn für gute Arbeit sein, doch offenbart bereits ein erster Blick auf die Erledigungsstatistiken, dass sich die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, aber auch die Verwaltungs-, Sozial und Finanzgerichte in ihrer Leistungsfähigkeit enorm unterscheiden. Vor allem in den östlichen Bundesländern – Mecklenburg-Vorpommern steht in so gut wie jeder Statistik auf dem letzten Platz – ist die durchschnittliche Verfahrensdauer regelmäßig unerträglich lang. Grund genug, tiefer zu gehen:
Wagner konstatiert, dass die Juristen, genau wie viele andere akademische Berufsgruppen auch, unter einer Verdichtung ihrer Arbeitswelt leiden. Fälle, die vor Gericht gelangen, sind heute komplizierter als früher und lassen sich weniger schnell bearbeiten. Ein enormer Erledigungsdruck ist die Folge. Richter seien laut Wagner nunmehr der Meinung, dass ihre Besoldung den gestiegenen Anforderungen nicht mehr entspreche. Auch ärgerten sie sich darüber, in den vergangenen Jahren zahlreiche Privilegien verloren zu haben. In einem Gericht seien sie sogar gebeten worden, ihren Büromüll selbst zu entsorgen. Das ist mit einem Prädikatsexamen natürlich inkompatibel. Unmut entstünde auch darüber, dass die Justizverwaltungen schlecht auf die „Verweiblichung der Justiz“ vorbereitet seien. Es ist eine Binsenweisheit: Während die männlichen Prädikatsjuristen bei den Wirtschaftskanzleien anheuern, landen die weiblichen Top-Absolventen bei Gericht und Staatsanwaltschaft. Man muss nun Wagner nicht darin zustimmen, dass „das zahlenmäßige Verhältnis von Richtern und Richterinnen in der Justiz ausgewogen sein sollte“ (erst recht gibt es darüber keinen „Konsens“ – S. 31), aber es ist auch klar, dass es zu Problemen führt, wenn junge und mittelalte Richterinnen schwanger werden, ihre Eingänge aber von anderen neben dem normalen Arbeitsanfall mitbearbeitet werden sollen. Das kann natürlich nicht funktionieren. Vermutlich machen hier die mit demselben „Problem“ konfrontierten Schulen vor, wie es grds. geht: durch zusätzliche Stellen.
Während aber Lehrer recht einfach in neue Klassen gesteckt und – bereits etwas weniger einfach – an andere Schulen versetzt werden können, sind Richter durch das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit kaum dazu zu bewegen, an einem unbeliebten Gericht zu arbeiten. Diese Unflexibilität ist laut Wagner das größte Problem: Wer einmal auf einer Stelle mit verhältnismäßig geringem Fallaufkommen sitzt – und zudem an einem beruflichen Fortkommen kein Interesse (mehr) hat, wird diese Stelle nie wieder hergeben. Das geht zu Lasten der Gerichte, an denen zu wenige Richter arbeiten. Es ist wie mit der globalen Nahrungsmittelknappheit. Eigentlich ist genug Essen für alle da, das Problem ist die Verteilung.
Nach diesen Überlegungen, die etwa ein Drittel des Buches einnehmen, geht er für die 6 Gerichtsbarkeiten (Zivil- und Straf- sowie die „unordentlichen“) ins Detail. Dabei macht Wagner für das Strafrecht die steigende Verfahrensdauer, unfertige Anklagen, lückenhafte Beweisaufnahmen und die teilweise erfolgte Entlassung von U-Häftlingen wegen überlanger Haft als besonders augenfällige Qualitätsverluste aus. Auch das fehlende Interesse an der Wahrheit im Rahmen von verfahrensbeendigenden Verständigungen und Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip bekommen ihr Fett weg.
Die Verwaltungsrichter werden kurioserweise dafür kritisiert, dass sie zu sorgfältig arbeiten, und die Zivilrichter für ihre mangelnde Bereitschaft, Beweise zu erheben. Dabei erlangt der Leser tatsächlich ein gutes Gefühl für die gewaltigen Unterschiede zwischen den einzelnen Gerichtsbarkeiten. Wer denkt, Prozess sei gleich Prozess, den belehrt Wagner eines besseren.
Uns stören nur drei Dinge:
1) An vielen Stellen wird die Kompetenz der Richter (über den goldenen Klee) gelobt, auch weil sie ja mit Bestnoten aus den beiden Examina gekommen sind. Gleichwohl wird der Notenfetischismus in der juristischen Sphäre von eigentlich allen kritisiert. Kann es für die Kompetenz des Richters wirklich maßgeblich sein, ob sich jemand diszipliniert auf die Prüfungen vorbereitet hat und mehrere fünfstündige Klausuren besser gelöst hat als der Rest? Ein Strafrichter hat seine strafrechtlichen Kompetenzen in zwei mündlichen Prüfungen mit je 10 Minuten Redezeit und vier Klausuren belegt. Werden ihm statt 8 Punkten 10 zugesprochen, so kann er Richter werden. Hilft uns die Selbstbeschreibung der Richterschaft weiter? Oder können wir uns auf die Einschätzung der Richterkompetenz durch Rechtsanwälte verlassen, die ja nach der Binnenlogik mit großer Wahrscheinlichkeit schlechte Juristen sein müssen, schließlich sind sie ja keine Richter geworden.
2) Wagner verwendet im vorderen Teil konsequent die Erledigungsquote als Maß für die Qualität der gerichtlichen Entscheidung. Gute Gerichte erledigen viel, schlechte Gerichte wenig. Im hinteren Teil wird jedoch das Modell der einvernehmlichen Konfliktlösung als Mangel an Wahrheitssuche kritisiert. Dabei hängen zeitsparende Erledigungsweisen und hohe Erledigungsquoten durchaus kausal zusammen.
3) Wagner stellt bereits in der Einleitung klar, dass das Buch „[t]rotz breiter empirischer Basis […] keinen wissenschaftlichen Anspruch“ erhebt. Wir wissen nicht genau, was Wagner unter Wissenschaftlichkeit versteht. Sieht man die Funktion von Wissenschaft aber in der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Ergebnisse, so wäre es doch ein Leichtes gewesen, ein paar Angaben zu den geführten Interviews zu ergänzen und zumindest die verwendeten standardisierten Fragebögen abzudrucken. Eine theoretische Fundierung wird ja in der Rechtstatsachenforschung (leider) ohnehin nicht verlangt. Und schon hätte das Buch auch einen „wissenschaftlichen Anspruch“ erheben können. So verstandene Wissenschaftlichkeit ist aus unserer Sicht kein lässliches Beiwerk.
Joachim Wagner ist ein politisches Buch über den aktuellen Zustand der Justiz gelungen, das die Qualitäts- und Gerichtigkeitsverluste der Gerichtsbarkeiten durchweg rational choice-institutionalistisch erklärt, aus einer Gemengelage also von indidividuellen Präferenzen und institutionellen Gegebenheiten. Uns hat das überzeugt. Jetzt muss es nur noch seine Leser finden.