Verzweifelter Rechtspfleger

Wir vertreten in unser Kanzlei einen Mandanten, der immer wieder Diebstähle begeht. Diese häufen sich dann so schnell, dass irgendwann niemand mehr in der Lage ist, die Verfahren auseinanderzuhalten.

Im letzten Schwung gab es wieder unzählige Taten, die zu unterschiedlichsten Zeiten bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft, beim Amtsgericht und beim Landgericht Berlin verbunden worden sind.

Als Verteidiger frage ich mich dann immer, wie hält eigentlich das Gericht hier den Überblick.

Nun bekamen wir ein Schreiben eines sehr freundlichen Rechtspflegers, der im Rahmen der Kostenfestsetzung dieses Chaos auch nicht mehr überblicken kann. Er schrieb:

In der Strafsache ./. …. weisen Sie in Ihrem Kostenfestsetzungsantrag vom 11.05.2010 darauf hin, dass Sie im verbundenen Verfahren — Ds 64/09 gesondert tätig geworden sind. Ich bemühe mich seither, leider bisher vergeblich, Hinweise auf eine solche Tätigkeit zu entdecken.

Mit liegen folgende Bände vor:

a) Band I = — Ds 131/09
b) Band I a = — Ds 118/09
c) Band I b = — Ds 215/09
d) Band II = — Ds 30/09

Einen Band — Ds 64/09 vermag ich nicht zu finden. Weder der Richter vom Amtsgericht, noch der Richter vom Landgericht können mir weiterhelfen und weisen nur darauf hin, dass die Akten vollständig sind.

Um nun endlich die Festsetzung vornehmen zu können, bitte ich Mithilfe. Aus welchem der Bände geht hervor, dass Sie in dem verbundenen Verfahren — Ds 64/09 gesondert tätig waren und wann ist das gewesen. Können Sie Ablichtungen diesbezüglich als Beleg zur Verfügung stellen?

Mit freundlichen Grüßen

Rechtspfleger

Auch wenn dieses Schreiben nun wieder viel Arbeit machen wird, freue ich mich doch ein wenig darüber. Es zeigt, dass es bestimmte Akten gibt, wo man einmal den Überblick verlieren kann.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

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