Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Schriften gegen Sebastian Edathy

Anlässlich der aktuellen medialen Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren gegen das ehemalige Mitglied im Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion, des Innenausschusses des Deutschen Bundestages sowie Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy, möchten wir auf eine Website verweisen, die wir selbst vor einiger Zeit online gestellt haben, um über den Tatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu informieren.

http://www.strafverteidiger-kinderpornographie.de

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2 Antworten

  1. 14. Februar 2014

    […] strafrechtlich relevantes Ereignis jagt momentan das nächste. Nachdem die kinderpornographischen Vorwürfe im Fall Edathy gerade ein politisches Beben nach sich zu ziehen scheinen, trudelte heute Morgen die Meldung ein, […]

  2. 9. September 2014

    […] klären sein wird, ob ein – jedenfalls zurzeit noch – nicht strafbares Verhalten (Besitz von Nacktbildern) bereits strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen […]

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