Wann darf man als Verteidiger durchsucht werden? – Die Sicherheitsverfügung zur Durchsuchung der Verteidiger im NSU-Prozess

Am ersten Verhandlungstag des NSU-Prozesses stellte die Verteidigung von Beate Zschäpe einen Befangenheitsantrag, der sich gegen die Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl richtete. Nach der Sicherheitsverfügung müssen sich die Verteidiger einer körperlichen Dursuchung nach Waffen und anderen Gegenständen, die zur Störung der Hauptverhandlung geeignet sind, unterziehen. Neben der Verteidigung betrifft die Sicherheitsverfügung auch die Angeklagten, Nebenkläger, Nebenklagevertreter, Dolmetscher, Jugendgerichtshilfe und Sachverständige. Demgegenüber muss sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Polizei nicht durchsuchen lassen.

Auf welche Grundlage die Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden gestützt ist und unter welchen Umständen sie angeordnet werden darf, wird nachfolgend erklärt.

Was ist eine Sicherheitsverfügung?
Sicherheitsverfügungen sind Maßnahmen, die die Ordnung im Sitzungssaal gewährleisten sollen. Sie sind auf § 176 GVG gestützt und obliegen dem Vorsitzenden Richter des erkennenden Gerichts. Dieser ist verpflichtet einen Zustand zu wahren oder herzustellen, bei dem das Gericht und die Verfahrensbeteiligten ihre Funktionen störungsfrei ausüben können, die Aufmerksamkeit der Anwesenden nicht beeinträchtigt wird und ein reibungsloser Ablauf im Allgemeinen gewährleistet ist.

Unter welchen Voraussetzungen kann die körperliche Durchsuchung von Verteidigern angeordnet werden?
Eine Maßnahme, die der Vorsitzende gestützt auf § 176 GVG anordnen kann, ist die körperliche Durchsuchung von Verfahrensbeteiligten vor dem Einlass in den Sitzungssaal. Diese kann nicht nur die Zuschauer und Angeklagten, sondern auch Amtspersonen und Rechtsanwälte betreffen. Im NSU-Prozess müssen sich zwar die Verteidiger, nicht aber Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei durchsuchen lassen.

Die körperliche Durchsuchung eines Verteidigers ist jedoch nur zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, die ihm gegenüber ein Misstrauen begründen können, beispielsweise wenn auf den Verteidiger Druck ausgeübt werden könnte, bei einer Befreiung des Mandanten mitzuwirken. Ein rechtfertigender Grund ist auch gegeben, wenn der Verteidiger unter Druck womöglich als Helfer für das Einschmuggeln gefährlicher Gegenstände in Betracht kommt.

Überdies hinaus darf der angeordnete Eingriff nicht außer Verhältnis zu dem gegebenen Anlass stehen und den Verteidiger nicht unzumutbar belasten. Dass gegebenenfalls auch Verteidiger betroffen werden, die persönlich keinen Anlass für Befürchtungen gegeben haben, muss unter Umständen im Interesse der Sicherheit in Kauf genommen werden.

Wie läuft eine körperliche Durchsuchung ab?
Bei der körperlichen Durchsuchung vor dem OLG München wird überprüft, ob die Verteidiger von Beate Zschäpe Waffen oder andere Gegenstände mit sich führen, die zur Störung der Hauptverhandlung geeignet sind. Bei der Durchsuchung von Verteidigern darf zunächst die Kleidung abgetastet werden. Die Durchsuchung darf auch mit Hilfe eines Metalldetektors erfolgen. Darüber hinausgehende Durchsuchungsmaßnahmen sind nur an denjenigen Kleidungsstücken erlaubt, bei denen das Suchgerät anspricht.
Auch Taschen dürfen von der Sitzungspolizei durchgesehen werden. Dabei ist auch das Durchblättern der Akten zulässig. Allerdings muss gewährleistet werden, dass keine Kenntnisnahme vom Inhalt der Akten erfolgt.

Wie kann man als Verteidiger gegen Sicherheitsverfügungen des Vorsitzenden vorgehen?
Die Möglichkeiten, gegen eine Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden vorzugehen, sind begrenzt. Die Einlegung einer Beschwerde nach § 304 StPO ist in der Regel nicht zulässig, da die sitzungspolizeiliche Maßnahmen keine über die Dauer der Verhandlung hinausgehende Wirkung haben.
Auch auf die Revision können solche Sicherheitsverfügungen in der Regel nicht gestützt werden, es sei denn, sie gefährden die Ermittlung der Wahrheit, beschränken den Angeklagten unzulässig in seiner Verteidigung oder verletzen die Grundsätze der Öffentlichkeit.
Eine Verfassungsbeschwerde wäre nur möglich, wenn mit der Verfügung gegen das Willkürverbot verstoßen wurde. Ob eine Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde oder wird ist mir noch nicht bekannt.
Eine andere Option, die auch die Verteidigung von Beate Zschäpe gewählt hat, ist, einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden zu stellen. Dieser kann begründet sein, wenn im Einzelfall überzogene und sachlich nicht gerechtfertigte Maßnahmen ergriffen wurden.

Nachzulesen ist die Sicherheitsverfügung unter
www.justiz.bayern.de

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