Wann dient eine Räumlichkeit der Wohnung von Menschen?

Schon im letzten Jahr haben wir an dieser Stelle fleißig Definitionen des Strafgesetzbuches (StGB) und anderen strafrechtlich relevanten Gesetzen wiederholt und gelernt. Da das Beherrschen von Definitionen vor allem für Studenten sehr wichtig ist, wollen wir unsere wöchentliche Wiederholung auch dieses Jahr fortsetzen. Den Anfang macht heute ein Tatbestandsmerkmal der schweren Brandstiftung, die wie folgt lautet:

§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB: Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft wer ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient, in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz zerstört.

Doch was genau meint denn das Gesetz in diesem Zusammenhang mit einer dem Wohnen dienenden Räumlichkeit?

Definition: Räumlichkeiten sind zunächst sämtliche nach allen Seiten abgeschlossene sowohl bewegliche als auch unbewegliche Raumgebilde. Zum tauglichen Tatobjekt wird eine Räumlichkeit, wenn sie von wenigstens einem Menschen tatsächlich bewohnt wird und so gestaltet ist, dass sich in ihr mehrere Menschen aufhalten können.

Die Räumlichkeit muss zumindest vorübergehend zum Mittelpunkt des Lebens einer Person gemacht worden sein. Dabei kommt es jedoch nicht darauf an, ob diese Person zur Tatzeit anwesend ist, sodass auch durch eine monatelange Abwesenheit, beispielsweise aufgrund eines Urlaubs oder Krankenhausaufenthalts, die Wohnungsqualität der Räumlichkeit erhalten bleibt. Gleiches gilt für die nur zeitweise Nutzung während der Wochenenden oder in den Ferien. Dagegen sind leer stehende Wohnhäuser oder Hotels, in denen keine Zimmer vermietet sind, unbewohnt und daher kein Tatobjekt im Sinne des §306a Abs. 1 Nr.1 StGB.

Vom Tatbestand erfasst werden Wohnmobile, Campingbusse, Wohnwagen, Künstlerwagen (wie beispielsweise Zirkuswagen), im Einzelfall Schlafkojen in Trucks und auch größere Zelte, in denen sich mehrere Personen aufhalten können.

Ein-Mann-Zelte hingegen, sowie Schlaf-Verschläge für Obdachlose, die nur für eine Person Liegefläche bieten, werden nicht vom Tatbestand erfasst.

www.brandstiftung.info

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