Was darf die Polizei – Kelle in der Windschutzscheibe?

Bereits seit Jahren beim Betreten des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin stehen offensichtlich Zivilfahrzeuge der Polizei unmittelbar vor dem Eingang. Nachfolgendes Foto wurde die Tage durch mich geschossen:

Zivilfahrzeug Polizei Berlin

Ich frage mich nun, warum die Polizeibeamten des Landes Berlin immer ihre Polizeikelle in die Windschutzscheibe legen?

Leider konnte ich bisher noch nie einem Beamten des Landes Berlin diese Frage stellen. Deshalb habe ich dieses Verhalten empirisch untersucht. Hierbei habe ich herausgefunden, dass die geparkten Fahrzeuge nicht im Einklang mit verkehrsrechtlichen Vorschriften abgestellt worden sind. Siehe Foto oben mitte. Einen Strafzettel habe ich dazu noch nie an der Windschutzscheibe aufgefunden. Offensichtlich legitimiert somit die Kelle in der Windschutzscheibe den Parkverstoß.

Jetzt stellt sich für mich die Frage:

Dürfen dies Polizeibeamte des Landes Berlin?

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg

www.verkehrsrechtskanzlei-berlin.info

Das könnte dich auch interessieren …

5 Antworten

  1. ct sagt:

    Die Polizei darf das, soweit das Falschparken „zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten“ ist (§ 35 Abs. 1 StVO).

    Für Polizeibeamten, die z.B. als Zeugen vor Gericht auftreten ist das wohl eher nicht der Fall…

  2. Anno Nüm sagt:

    Als Referendar habe ich mit der Parkplakette des Innenministeriums nie ein Ticket wegen Falschparkens bekommen. Normalerweise tut’s auch der Dauerparkschein einer Klinik, um von solch lästigen Zetteln unter dem Scheibenwischer verschont zu bleiben.

  3. Man setzt sich nur der Gefahr aus, dass man vielleicht eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung gem. § 132 StGB oder Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gem. § 132a StGB erhält.

    Die Staatsanwaltschaft Berlin könnte argumentieren, dass die Kelle in der Windschutzscheibe bereits die Ausübung eines öffentlichen Amtes darstellt, weil nur wirkliche Polizeibeamte so parken dürfen. Auch könnte die Kelle Amtskleidung im Sinne von § 132 a Abs. 1 Nr. 4 StGB sein.

    Nicht, dass eine derartige Subsumtion meines Erachtens korrekt wäre, doch woher soll die Politesse wissen, dass es sich um ein wirkliches Polizeifahrzeug handelt. Deshalb hilft hier nur Abschreckung von Trittbrettfahrern.

  4. Manuel Guttmann sagt:

    Oder darf ich mir selbst eine Kelle hinter die Scheibe legen, so ne Kelle zu besitzen ist ja wohl nicht verboten.
    😀

  1. 5. März 2014

    […] dubiose Verkehrskontrolle geraten, bei der Sie sich gefragt haben, ob dort tatsächlich ein Polizeibeamter vor Ihnen steht? In der strafgerichtlichen Praxis kommt es tatsächlich ab und an vor, dass […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert