Was hat das zu bedeuten?
Heute habe ich auf einer Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft Berlin eine Ermittlungsakte eines langjährigen Mandanten abgeholt. Hierbei muss man immer ein Empfangsbekenntnis unterzeichnen.
Auf diesem war handschriftlich durch den Staatsanwalt vermerkt:
Rechtsanwalt Dietrich darauf hinweisen, dass ein Geständnis des Beschuldigten vor Auswertung der gefundenen Fingerabrücke besonders strafmildernd berücksichtigt werden würde.
Was will mir der Staatsanwalt damit sagen?
Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin
Stimmt, nach Aktendurchsicht konnte ich feststellen, dass die Beweislage eher dürftig ist. Ich muss wohl ein ernstes Wort mit meinem Mandanten reden.
Dass er kein geeignetes Beweismaterial hat, der Mandant in der HV jedoch eine Aussage wie „Aber ich trug doch Handschuhe …“ besser vermeiden sollte.
… dass nach Auswertung der gefundenen Fingerabdrücke die Chancen auf Verurteilung ggf. deutlich schlechter stehen? 😉