Wenn es mal etwas wieder länger dauert….
Berlin – eine pulsierende Metropole, in der immer viel los ist und in der alles sehr schnell vorangeht. Naja, fast alles bzw. nicht immer. Als die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vor ein paar Tagen bestreikt wurden, sind wir mit der folgenden Anzeige konfrontiert worden, nach der die nächste U-Bahn erst in 361 Minuten abfahren werde.
Da steht man nun auf dem Bahnsteig, auf dem Weg zur nächsten Gerichtsverhandlung… die Geduld auf eine harte Probe gestellt und die Frage im Kopf: Ob man die verantwortlichen U-Bahn-Fahrer für eine „besonders schwere Verzögerung von Passagieren“ zur Rechenschaft ziehen kann? In einer Welt, in der Zeit Geld ist, mag man sich bei einer derartigen Verzögerung durchaus bei einem solchen Gedanken ertappen…
Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin-Kreuzberg