Wenn es zwingend wird – Vorladung als Beschuldigter
In Berlin sieht eine typische Beschuldigtenvorladung so aus:
Der letzte Absatz überrascht mich immer wieder. Hier heißt es:
Falls Sie den angegebenen Termin aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen können, schreiben Sie mir bitte umgehend eine Nachricht oder rufen Sie mich an.
Was sind nun zwingende Gründe um den Termin nicht wahrzunehmen zu müssen? Vielleicht ein Zahnarztbesuch oder der Besuch der Schwiegereltern. Die Polizei will offensichtlich den Beschuldigten durch die Formulierung ermuntern, der Vorladung nachzukommen. In der Strafpressordnung findet sich diese Formulierung zumindest nicht wieder.
Deshalb sollte man sich als Beschuldiger nicht beirren lassen und der Vorladung als Beschuldigter nicht Folge leisten. Den Termin sollte man auch ohne zwingende Gründe einfach nicht wahrnehmen. Auch sollte man den Termin nicht absagen, weder telefonisch noch schriftlich. Vielmehr ist es ratsam sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden, der dann die Kommunikation mit der Polizei übernimmt.
Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht Berlin
Eine Antwort
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