Wer eine fremde bewegliche Biene in der Absicht wegnimmt,…
Der Merkur-Online berichtet, dass im oberbayerischen Jesenwang möglicherweise sechs Bienenvölker gestohlen worden sind. Im vergangenen Winter seien viele Bienenvölker in der Region verendet, zum Teil auch wegen Krankheiten oder Milben. Nun besteht der Verdacht, dass sich Imker bei ihren Konkurrenten bedient haben, um den eigenen Verlust auszugleichen.
Aber kann man Bienen überhaupt stehlen im Sinne des § 242 StGB? Dort heißt es nämlich, dass mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Taugliches Tatobjekt beim Diebstahl sind also offensichtlich Sachen, nicht Tiere. § 90a S. 1 BGB stellt zudem ausdrücklich klar, dass Tiere keine Sachen sind. Demnach wäre der § 242 StGB nicht auf Tiere anwendbar.
Jedoch heißt es in § 90a S. 3 BGB weiter, dass die für Sachen geltenden Vorschriften auf Tiere anzuwenden sind. Dies ist sehr pragmatisch und erleichtert im Ergebnis die Rechtsanwendung in Fällen, in denen Tiere betroffen sind. Im Strafrecht existiert ein ähnlicher Gedanke, nämlich dass Tiere im Sinne des Gesetzes wie Sachen gelten. § 324a Abs. 1 Nr. 1 StGB (Bodenverunreinigung) erwähnt „Tiere, Pflanzen oder andere Sachen“ sogar im selben Atemzug und untermauert damit diese Ansicht.
Die Bienen in Jesenwang könnten also tatsächlich im Sinne des § 242 StGB gestohlen worden sein. Da sich die Tiere auf einem umzäunten Gelände befanden, handelt es sich dann sogar um einen besonders schweren Fall des Diebstahls im Sinne des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB. Dieser wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Vielleicht wurde der Dieb aber auch schon durch die wehrhaften Bienen selbst bestraft.
Eine Antwort
[…] der sogenannte Ladendiebstahl. Hin und wieder werden aber auch sonderbare Objekte gestohlen – beispielsweise Bienen. Aktuell wird über einen gleichermaßen kuriosen Diebstahl berichtet. Im Havelland […]