Wird Schwarzfahren bald teurer?
Das Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln wird bereits mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 € sanktioniert. Zudem wird das Schwarzfahren als Beförderungserschleichung nach § 265a StGB gern auch mal strafrechtlich verfolgt. Zumindest auf der Einnahmenseite geht da doch sicher noch mehr .. dachte und kann sich das Bundesverkehrsministerium nun durchaus auch vorstellen. Im Gespräch ist eine Erhöhung auf zukünftig 60,00 €. Begründet wird dies zum einen mit der Unfairness, die in diesem Bereich stattfinde, zum anderen wird immer wieder auf die wirtschaftlichen Verluste der Verkehrsanbieter hingewiesen. Dabei stellt sich natürlich die Frage nach dem tatsächlichen Schaden pro Schwarzfahrt. Selbst wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt als Schadensersatzzahlung ansieht, dürfte bereits jetzt ein deutliches Missverhältnis von Schaden und Vertragsstrafe vorliegen. Möglicherweise muss man sich als Bundesverkehrsminister für eine Erhöhung nur dann offen zeigen, wenn man bei der Jahrestagung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen zugegen ist. So kommen wird es dennoch.