Zero Toleranz durch Alkoholverbote
In der Wochenendsausgabe der Frankfurter Allgemeinen wurde ein Interview mit dem baden-württemberigschen Ministerpräsidenten Heribert Rech über das Thema Jugendgewalt und Alkohol veröffentlicht. Im Internet ist der Artikel leider gebührenpflichtig.
Nach Auskunft von Herrn Rech stellt Alkohol insbesondere bei Jugendlichen einen Gewaltkatalysator dar. Deshalb ist beabsichtigt, in Baden-Württemberg ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot einzuführen. Darüber hinaus sei geplant, das Polizeigesetz zu ändern, so dass auch Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit ausgesprochen werden können. Kürzlich wurde ein Alkoholkonsumverbot in der Freiburger Innenstadt auf Grundlage einer Verordnung durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim als rechtswidrig eingestuft.
Wie häufig bei Beiträgen zum Thema Jugendgewalt, blendet Herr Rech die Ursachen für die Bereitschaft von Jugendlichen, Gewalt einzusetzen, nahezu vollständig aus. Er will nur repressiv reagieren, anstatt die Ursachen zu bekämpfen.
Selbstverständlich wird es nicht die eine, alles erklärende Ursache geben, warum Menschen Gewalt verüben. Auch ist Gewalt kein neuzeitliches Phänomen. Vielmehr begleitet Gewalt die Menschheit seit ihrer Entstehung.
Für mich ist aber ein wesentlicher Faktor der heutigen Ausprägung der Abbau von sozialen Einrichtungen und Betreuungsmöglichkeiten. Jugendliche aus sozial schwachen Familien haben z.B. häufig keine Möglichkeiten, ihren Alltag abwechslungsreich zu gestalten. Auch in Berlin unter einem Rot-Roten Senat wurden in den letzten Jahren zahlreiche Jugendeinrichtungen geschlossen. Wo früher Jugendclubs waren, stehen heute Supermärkte. Ich bin mir im Klaren, dass allein ein paar Jugendeinrichtungen das Problem nicht lösen werden. Trotzdem besteht meines Erachtens ein deutlich gesteigerter Betreuungsbedarf.
Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin
Schade in diesem Zusammenhant ist, dass sich Freiburg immer gerne als Stadt mit Mittelmeer Flair darstellt. In südlicheren Gefilden sind Menschen aber auch viel mehr an der frischen Luft. Wenn man nun auch noch berücksichtigt, dass Freiburg einen grünen Oberbürgermeister hat, ist diese restriktive Politik nicht zu verstehen.
Bei der vom VGH aufgehobenen Verordnung ging es übrigens nicht nur um das Verbot des Alkoholkonsums, sondern auch des Bei-Sich-Führens in dem betreffenden Areal, soweit Umstände auf eine Konsumabsicht hindeuten. Das war für die rechtliche Bewertung (Schlagwort: „abstrakte Gefahr“) nicht so ganz unentscheidend.