Zerstückelter Toter doch nicht gefressen – Wiederaufnahme abgelehnt
Laut Bericht von Focus Online soll die Familie von Rudolf Rupps nach dem Verschwinden von Herrn Rupps im Jahre 2001 gegenüber der Polizei gestanden haben, Herrn Rupps brutal ermordet und dann die Eingeweide den Hofhunden zum Fressen vorgeworfen zu haben. Die Geständnisse wurden widerrufen.
Trotzdem wurden mehrere Familienmitglieder aufgrund von Indizien zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Im März diesen Jahres wurde Herr Rupps aus der Donau gefischt. Verletzungen, die im Einklang mit den Geständnissen standen, wies Herr Rupps nicht auf. Aufgrund dieser Umstände beantragten die Verteidiger eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 359 Nr. 5 StPO. Nach dieser Vorschrift kann zugunsten eines Verurteilten das Verfahren wieder aufgenommen werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die z.B. einen Freispruch zu begründen geeignet sind. Obwohl der dem Urteil zugrunde gelegte Sachverhalt wirklich nicht stattgefunden haben kann, lehnte das zuständige Gericht nach Mitteilung von Spiegel Online eine Wiederaufnahme ab.
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