Gesetzgeber plant Aussagepflicht für Zeugen vor der Polizei
Am Samstag hatte ich erklärt, woher der Grundsatz, dass Beschuldigte im Strafverfahren nichts sagen müssen, kommt.
Udo Vetter vom lawblog führt heute aus, welche Rechte Zeugen gegenüber der Polizei haben und was der Gesetzgeber in der neuen Legislaturperiode gem. Zeile 5008 bis 5011 des Koalitionsvertrags daran ändern will.
Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen.
Konstantin Stern