Zustellung per Gerichtsvollzieher – wenn die Post nicht mitspielt
Die mit Abstand sicherste Methode, ein wichtiges Schreiben zuzustellen, dürfte die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher sein.
Jedoch ist auch im Rahmen dieser Möglichkeit Vorsicht geboten. Es gibt nämlich zwei verschiedene Arten, auf die die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen kann: die persönliche Zustellung oder die einfache Zustellung durch die Post.
Bei der persönlichen Zustellung sucht der Gerichtsvollzieher die Adresse des Empfängers auf und übergibt diesem das Schreiben persönlich bzw. legt es bei diesem nieder und erstellt darüber eine Urkunde. Der Vorteil liegt auf der Hand: Der Zugang des Schriftstücks kann durch die beglaubigte Kopie und die Postzustellungsurkunde sicher bewiesen werden.
Bei der einfachen Zustellung wird zwar der konkrete Inhalt des Schriftstücks mittels einer beurkundeten Kopie durch den Gerichtsvollzieher bestätigt, allerdings erfolgt die eigentliche Zustellung sodann durch die Post. Und hier zeigt sich auch gleich der Nachteil dieser Zustellungsmöglichkeit: Denn dass mit der Post nicht immer alles glatt läuft, dürfte jedem allgemein bekannt sein. Nicht selten machen Postzusteller aus Unachtsamkeit oder Zeitdruck Fehler, wodurch wichtige Dokumente nicht an ihren Adressaten gelangen.
Diese Erfahrung musste wohl auch der Empfänger des auf dem unten abgebildeten Briefs machen. Der Postzusteller hatte den an ihn adressierten Brief im Treppenhaus lediglich oberhalb der Briefkästen abgestellt. Ob das Schreiben gleichwohl den Weg zu seinem Empfänger gefunden hat, bleibt zu bezweifeln…
Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin-Kreuzberg